Mutter/Vater-Kind-Kur

Unsere Kurberatungsstelle unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung einer Mutter-Vater-Kind-Kur. Frauen, die sich für eine Mütter- oder Mutter-Kind-Maßnahme interessieren, sollten sich an die Beratungsstelle wenden, um hier alle Fragen zu besprechen: Ist die Teilnahme mit oder ohne Kind sinnvoll und möglich? Sind die Erwartungen der Frau realistisch? Wie können Kinder oder pflegebedürftige Angehörige während ihrer Abwesenheit versorgt werden? Wie sieht die Finanzierung aus?

Voraussetzung für die Bewilligung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist ein ärztliches Attest. Bei Mutter-Kind-Maßnahmen muss für die Frau und für jedes Kind ein Attest vorliegen. Weiterhin sollte auch ein Selbstauskunftsbogen für die Frau und für jedes Kind ausgefüllt werden. Das Attest und den Selbstauskunftsbogen erhalten die Frauen in unserer Beratungsstelle. Das Attest muss von einer/einem Haus- oder Fachärztin/-arzt ausgefüllt werden. Mit dem ausgefüllten Attest gehen Sie zur Beratungsstelle. Die Beraterin unterstützt die Frau im weiteren Antragsverfahren.

Kontakt: Britta Linn    info@awo-rhk.de    0 65 43 - 50 03 30